Unter zahnärztlicher Chirurgie versteht man operative Eingriffe in der Mundhöhle, die in unserer Praxis in der Regel in örtlicher Betäubung ambulant durchgeführt werden.
Entfernung von Weisheitszähnen, entzündeten Wurzelspitzen, Kieferzysten und fortgeschrittene Parodontose fallen in das Gebiet der zahnärztlichen Chirurgie. Die meisten dieser chirurgischen Eingriffe werden unter örtlicher Betäubung ambulant durchgeführt. Natürlich werden bestimmte Eingriffe auch unter Vollnarkose/Sedierung vorgenommen. Es gilt hier jedoch abzuwägen ob der zahnärztlich-chirurgische Eingriff so stark das Wohlbefinden beeinträchtigt, dass es das Narkoserisiko aufhebt.
Es gibt viele Gründe, warum beim Zahnarzt kleine Operationen durchgeführt werden müssen. In jedem Lebensalter und in jeder Situation kann solch ein Eingriff nötig werden:
Kinder: Milchzähne müssen entfernt, verlagerte bleibende Zähne freigelegt werden.
Jugendliche: Es ist zu wenig Platz für die Weisheitszähne, eine Entfernung wird notwendig.
Die Weisheitszähne brechen meistens zwischen dem 15ten und 20sten Lebensjahr im Ober- und Unterkiefer durch. Bei vielen Menschen ist aber meist kein ausreichender Platz im Kiefer, damit sich die Weisheitszähne korrekt in die Zahnreihe einstellen können. Darum kann es zu verschiedenen Formen der Durchbruchsstörung oder Verlagerung der Weisheitszähne kommen.
Weisheitszähne können
- völlig im Knochen eingelagert sein,
- teilweise in die Mundhöhle durchgebrochen sein oder
- völlig in die Mundhöhle durchgebrochen und hierbei verlagert sein.
Diese nicht oder nur unvollständig durchgebrochenen Weisheitszähne können zu einer Reihe von Beschwerden und Erkrankungen führen.
Erwachsene: Zähne sind tief zerstört, müssen entfernt werden. Fehlende Zähne sollen durch Implantate ersetzt werden. Persistierende Zysten machen Probleme. Parodontose ist in Sonderfällen mit konventionellen Methoden nicht in den Griff zu bekommen. Freiliegende Zahnhälse sollen mit einem Zahnfleischtransplantat korrigiert werden, uvm.
Wir sind bestrebt, die für Sie passende Vorgehensweise für einen notwendig gewordenen chirurgischen Eingriff in einem persönlichen Gespräch zu erarbeiten und zu erörtern, unter Berücksichtigung aktueller Grunderkrankungen.